Liebe Kolleg*innen,
die Maßnahme ist für Durchführende, Anweisende, Auszubildende und Kontrollierende, welche Desinfektions- und Sterilisationsverfahren sowie Schädlingsbefallkontrollen durchführen. Durch die Prüfung wird die Befähigung von Desinfektoren gemäß des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) § 17/3 nachgewiesen. Die bestandene Prüfung berechtigt die Teilnehmenden zur Durchführung behördlich angeordneter Desinfektionsmaßnahmen und bescheinigt mit dem Titel "geprüfte*r Desinfektor*in" die fachliche Eignung gemäß BGR 206, Unterweisungen, Kontrollen und Desinfektionsmaßnahmen im Gesundheitsbereich durchzuführen.
Bundesweit an zahlreichen Orten möglich. Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne per Mail an akademie@klueh.de.